Häufig gestellte Fragen rund um Inklusion werden hier gesammelt und präsentiert. Mit welchen Problemen sind Einzelne von uns konfrontiert, wie sind die Probleme gelöst worden?
Wer bereit ist, mit seinen Fragen (und Antworten) anderen zu helfen, kann sie unter Kontakt einreichen - herzlichen Dank!
Schritte nach der Geburt
Frage 1: Zu welchem Arzt kann oder sollte ich gehen? |
Antwort: Es bieten sich Kinderärzte an, die auf die jeweilige Behinderung spezialisiert sind, z.B.: z.B.
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Ansprechpartner, Gruppen und Selbsthilfegruppen
Frage 1: Welche Einrichtungen sind empfehlenswert, wer kann mir
helfen? |
Antwort:
Frage 2: Welche Gruppen können mich unterstützen? Antwort:
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Kindergartenalter
Frage 1: In welchem Kindergarten ist mein Kind am besten gefördert?
Welches Gruppenkonzept passt besser: offen, geschlossen oder integrativ? Oder passt ein Förderkindergarten besser?
Antwort: |
Übergang in die Grundschule
Frage 1: Zu welcher Schule schicke ich mein Kind? Antwort: Meist gibt es Grundschuleinzugsgebiete, die festlegen, welche Grundschule "zuständig" ist.
Frage 2: Braucht mein Kind Förderung), Wenn ja,
Antwort: Damit sich die Schule darauf einstellen kann und die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig treffen kann, sollte ein sonderpädagogischer Förderbedarf deutlich vor Schulbeginn festgestellt werden. Eltern sollten mit den im Einzugsbereich in frage kommenden Grundschulen (Schulleiter!) Kontakt aufnehmen. Der Schulleiter schiebt das formale Verfahren dann an. (siehe auch Feststellung des Förderbedarfs in der Grundschule!).
Frage 3: Welche Schule ist inklusiv, welche Förderschulen gibt es? Antwort: In Niedersachsen gibt es Förderschulen für die Unterstützungsbereiche
Die wenigen existieren Landesbildungszentren Hören und Sehen unterstehen dem Sozialministerium und sind technisch hochspezialisiert. Außer dem Schulbetrieb bieten sie auch Schülerunterbringung in eigenen Internaten, medizinische Untersuchungen und Erstellung von Gutachten etc. an.
Alle Regelschulen in Niedersachsen sind inklusive Schulen! Grundsätzliche Information stellt auch das Kultusministerium auf seiner Website ->hier und ->hier zur Verfügung.
Frage 4: Welche Förderung oder Nachteilsausgleich erhält mein Kind bei Legasthenie, Dyskalkulie oder sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen? Antwort: Nachteilsausgleich kann bei allen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen aber auch bei Legasthenie bzw. Dyskalkulie gewährt werden. Entscheidungsgremium ist die Klassenkonferenz unter Einbeziehung des von der Schule erarbeiteten Förderkonzeptes. Nachteilsausgleich sollte frühzeitig eingeleitet und die seine Fortsetzung mindestens einmal im Jahr in der Schülerakte dokumentiert werden. Eine durchgehende Dokumentation erleichtert die schulische Entscheidung der Gewährung von Nachteilsausgleich auch in höheren Klassen der Sekundarstufe 1 bzw. 2. Siehe zu Nachteilsausgleich bei Legasthenie auch ->hier.
Frage 5: Was tun, wenn sich die Schule mit Nachteilsausgleich überhaupt nicht auskennt? Antwort: Dann ist es sinnvoll, sich selbst schlau zu machen und der Schule handfeste Informationen vorzulegen. Die Landesschulbehörde unterstützt auch Eltern mit Informationen zu den Rahmenbedingungen. Darüberhinaus können Entscheidungen der Schule bei der Landesschulbehörde zur rechtlichen und sachlichen Prüfung vorgelegt werden. In allen Förderzentren (= jede Förderschule) und Landesbildunsgzentren (Hören bzw. Sehen) werden Eltern beraten. |
Spezialisierte Sportgruppen und Sportvereine
Frage 1: Gibt es spezialisierte
Sportgruppen oder Sportvereine, und wenn ja, wo? Antwort: Ja, z.B. heilpädagogisches Reiten, Judo, Schwimmen oder inklusive Sportangebote, wie z.B. Turnen, Ballgruppen, Hockey.
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Finanzielle Unterstützung
Frage 1: Wo kann man finanzielle
Unterstützung beantragen? Antwort: |
Grundversorgung
Frage 1: Wie wird die Grundversorgung
an Osnabrücker Grundschulen organisiert? |
Antwort: Die Schule an der Rolandsmauer ist Förderzentrum in Osnabrück Stadt. Die Grundschulen werden von dort mit Förderschullehrern versorgt. (s.a.-> Weblink) Die Grundversorgung in der Grundschule beträgt pauschal für jede Klasse 2 Stunden. |
Regionales Integrationskonzept (RIK)
Frage 1: Welche Bedeutung hat das Regionale Integrationskonzept? |
Antwort: Das Regionale Integrationskonzept wird weitergeführt und basiert auf zwei wesentlichen Säulen, der Beschulung in Förderschulen und an inklusiven Regelschulen. Es besteht ein Wahlrecht und beidseitige Durchlässigkeit. (s.a.-> Weblink) |
Förderschulen / Förderschwerpunkte
Frage 1: Welche Förderschulen bleiben bestehen, welche laufen aus? |
Antwort: Die Förderschulen mit Förderschwerpunkt Lernen laufen in Niedersachsen seit 2013 "nach oben" aus. D.h. derzeitige Schüler auf diesen Förderschulen werden bis zum Abschluss ihrer schulischen Ausbildung weiter beschult. Neue Einschulungen finden nicht mehr statt. Künftige Schüler mit Förderbedarf Lernen müssen die Regelschule wählen und werden dort inklusiv beschult.
Folgende Förderschwerpunkte bleiben an Förderschulen erhalten (s.a. ->Kultusministerium Nds.)
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Weiterführende Schulen und Nachteilsausgleich
Frage 1: Wird auch in weiterführenden Schulen Nachteilsausgleich
gewährt? |
Antwort: Ja, selbstverständlich;: von der 5. bis zur 13. Klasse einschließlich Abschlussprüfungen. Die Klassenkonferenz berät über Nachteilsausgleich und beschließt ihn. Das ist eine rein pädagogische Entscheidung. Zum Nachteilsausgleich bei Legasthenie gibt die Ausarbeitung des SER des EMA-Gymnasiums Osnabrück einen guten Überblick. Wichtig ist in allen Fällen, dass der Nachteilsausgleich nicht rückwirkend gilt und so früh wie möglich in der Klassenkonferenz (der 5. Klasse) festgestellt werden sollte. Wichtig ist die jährliche Überprüfung der Entscheidung und die durchgehende Dokumentation in der Schülerakte. Die Landesschulbehörden bieten wichtige Hilfestellung und Entscheidungshilfen für Schulen, Schulleiter, Lehrkräfte und Eltern an!
Frage 2: Gibt es für den Förderbedarf des eigenen Kindes zusätzlich Förderstunden? Antwort: Ja, für jedes Kind mit Förderbedarf gibt es spezifische Unterstützungsstunden
Frage 3: Welche Regelungen gelten für Prüfungen? Antwort: Auch in Prüfungen kann Nachteilsausgleich gewährt werden. Eine erleichterte Aufgabenstellung ist kein Nachteilsausgleich, sondern ein Verändern der "Grundsätze der Leistungsbewertung". Sie ist in Abschlussprüfungen (z.B. Abitur) nicht zulässig, aber Nachteilsausgleich sehr wohl (z.B. längere Bearbeitungszeit, Einsatz technischer Hilfsmittel etc.)!
Frage 4: Gibt es Schulen, die ausgewiesene Förderkonzepte haben? Antwort: Jede Schule in Niedersachsen ist verpflichtet, ein Förderkonzept abgestimmt auf die eigene Schule und die örtlichen Gegebenheiten zu erarbeiten und bereitzuhalten. Dazu zählt auch, wie die Schule/der Schulträger mit erforderlichen baulich/technischen Änderungen umgeht (z.B. Schallschluckende Decken, Rampen, Fahrstühle, Mikrofon/Kopfhörer, Schülerarbeitsplatz, Türbreiten, Fluchtwege, etc.)
Frage 5: Mein Kind schafft es nicht an der inkusiven Regelschule und geht dort "unter": Kann mein Kind an die Förderschule zurück?
Antwort: Grundsätzlich gilt die Durchlässigkeit unseres Schulsystems auch in Richtung Förderschulen. Der Elternwunsch eines Wechsels an die Förderschule Lernen kann nur noch dort umgesetzt werden, wo es noch bestehende Schulen bzw. passende Klassenstufen gibt. Die Förderschule Lernen läuft niedersachsenweit aus. Die letzten 5. Klassen wurden im Schuljahr 2016/17 gebildet. Die Schulen "laufen nach oben aus" und werden dann nicht mehr angeboten. |