Wie so oft, gilt auch bei Kindern mit Beeinträchtigungen eine frühe Erkennung und gezielte Förderung. Je früher mögliche Therapien einsetzen, desto besser sind
häufig die Erfolge:
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Regelmäßige ärztliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen (U1-U9 [U10-11], J1 [J2])
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Fachlich fundierte Beobachtung und Erkennung im Kita-Bereich, besonders im letzten Kita-Jahr (Vorschule), Stichwort: "Bielefelder Screening" und "Würzburger
Training"
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Feststellung eines schulischen sonderpädagogischen Förderbedarfs noch vor der Einschulung, z.B. im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung ein Jahr vor der
Einschulung
Bereits im vorschulischen Bereich bieten Kitas eine Förderung an. Die Einrichtungen folgen unterschiedlichen Ansätzen und Schwerpunkten:
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"Normale" Kita (ohne besondere Integrations- oder Inklusionsansätze)
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Kitas mit Integrationsgruppen (also eher Exklusion!)
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Sprachheilkindergärten
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Integrative Kitas / Integrationskindergärten
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Heilpädagogische Kindergärten
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Einrichtungen mit Früherkennung und Frühförderung
Das rechtzeitige Anstoßen des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ist sehr wesentlich für die
Gewährung sonderpädagogischer Förderung in der Grundschule und danach.
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Nur dann ist die Schule in der Lage, eine fachlich fundierte sonderpädagogische Förderung und entsprechende "Lehrerstunden",sowie eine
eventuell notwendige Sonderausstattung bereitzustellen.
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Nur wenn ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden ist, kann die Anzahl Schüler in einer Klasse reduziert und damit die
Lernsituation den Verhältnissen adäquat angepasst werden (inklusiv beschulte Kinder zählen doppelt bei der Ermittlung der Anzahl Schüler/Klasse).